I. BDZ – Basis der Zusammenarbeit (AGBs)

Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Im Zuge unserer Aktivitäten bieten wir verschiedene Möglichkeiten, sich an und im Verein zu beteiligen. Dazu gehören z.B.:

  1. Nutzung der vom Verein zur Verfügung gestellten Infrastruktur
  2. Teilnahme an Vereinsveranstaltungen
  3. Teilnahme an Kurse und Schulungen
  4. Teilnahme an Projekten
  5. Vorstellung eigener Projekte und Ideen inkl. (nach Genehmigung durch den Vorstand) Betreibung eigener Projekte im Rechtsrahmen des Vereins
  6. Kommunikation unter Vereinsmitgliedern im Rechtsrahmen des Vereins

 

II. Mitgliedsbeitrag

Mitglieder sind in der Regel Fördermitglieder mit einer Jahresmitgliedschaft. Der Jahresmitgliedschafts-Beitrag liegt zum Zeitpunkt der Verfassung dieser BDZ bei:

Euro 180,-

und ist auf folgendes N26 Konto zu überweisen (Text: „Mitgliedsname“, Jahresbeitrag):

Kontoname: herbert hochl /  IBAN: DE58 1001 1001 2625 9042 00 /  BIC: NTSBDEB1XXX

Bei Zahlung über einer der folgenden Cryptowährung reduziert sich der Jahresbeitrag auf umgerechnet 120,- Euro, bzw. auf 100,- über eGLD, wobei die Berechnung dem Vereinsmitglied obliegt.

Beispiel: Der Kurs von 1 BTC liegt bei 48.000,- Euro = der Mitgliedsbeitrag beträgt somit 0,0025 BTC (exkl. Mininggebühren)

 

Bitcoin (BTC)  

bc1qc8c0lfj89rh02j9a0r4xr8ehmesk9vglmq8z2l

 

  Bitcoin Alternativ P2PKH (BTC)   

  1HiAA9dbnKyqa8tiaBim2u4feiTYpLZxUG

 

Ethereum (ETH) oder

Tether (USDT – ERC20)

0xBC724Ae3Ae29E6D38270d6a7637914b119405DAD

 

 Binance Coin (BNB)

 

bnb1erk04pqqmgas99r29kadtp6zzxn2rujcf4lj5z

 

                                      Polkadot (DOT)

 

15PHBd6VSvSEGnVJYZNiGgspVwJhiBt25aLhc3S1U uW8PJqH

 

                                     Cardano (ADA)

 

addr1qytftxkqqnjzuv4fdl2kmx5zepvmudlwl6zv6 szwpn4xdpqkjkdvqp8y9ce2jm74dkdg9jzehcm7a l5ye4qyur82v6zqenquc6

 

           Litcoin (LTC)

 

LZ75tE3DmR3RTLCtGt3Pfn91K7rwPWbw8M

 

       Dash (DASH)

 

Xg1iAdXXWCGrahBXyZQbBqHxUtfzCkB5Uy

 

                                      Tron (TRX)

 

TWAkoa1KGv4TF6ZbVKeR3BsVCbHXx9EZsg

 

                                    Elrond (eGLD)

                                        (Euro 100,-)

 

erd1vjnnhl2znajftjghqf
y4uz5sd4h26re7pqdcdvu52xjwzm78auwsqjlj42

 

Weitere Coins / Token auf Anfrage. Die Übertragung eines Mitgliedsbeitrages ist von sämtlichen Steuern ausgenommen (siehe Vereinsgesetz). Der Mitgliedsbeitrag dient dem Verein zur Deckung von Kosten oder Aufwendungen bzw. kann für Infrastruktur Investitionen oder diverse Projekte verwendet werden.

Sollte ein Mitglied seinen Jahresbeitrag trotz Fälligkeit nicht zum Ausgleich bringen, erlischt die Mitgliedschaft bzw. die Möglichkeit die unter Punkt I genannten Punkte nützen zu können – kommt also einer Mitgliedsschaftskündigung gleich. Wir werden keine Jahresbeiträge mahnen oder sonstige Forderungen stellen!

 

III. Projekte

Die Teilnahme an Vereinsprojekten ist IMMER freiwillig. Diese dienen der Erforschung und der Bildung einer modernen, technologischen Kapital- und Wertekultur (siehe auch unsere Statuten – die gerne auf Anfrage an Vereinsmitglieder ausgehändigt werden). Projektbeiträge sind in der Regel nicht refundierbar, außer das Projekt kommt nicht zu Stande.

Sollten nach Abschluss des Projektes Überschüsse zur Verfügung stehen, können diese, je nach Projektparameter, als Einsatzausgleich an die Teilnehmer verteilt werden. Nach Abschluss des Projektes wird vom Projektleiter auch ein abschließender Projektbericht erstellt. Alle Projektteilnehmer sind angehalten sich nach Aufforderung durch den Projektleiter daran zu beteiligen!

 

IV. Verschwiegenheit & rechtlicher Rahmen

Selbstredend sollte die Tatsache sein, dass wir über Ideen, Projekte, Daten, vereinsinterne Informationen, Vereinsmitglieder oder sonstige Dinge die wir innerhalb des Vereins besprechen, im Verein bleiben und nicht nach Außen oder an Dritte herangetragen wird. Es steht jedem Menschen frei dem Verein beizutreten. (Es kann jedoch eine Ablehnung der Vereinsmitgliedschaft ohne Angabe von Gründen kann durch den Vorstand erfolgen.)

Auch wenn wir nichts zu verbergen haben, sind auch Anfragen von Behörden in der Regel schriftlich an den Verein zu richten und von einzelnen Vereinsmitgliedern nicht zu beantworten. Dies dient auch eurer Sicherheit. Ausnahmen wären Dinge die nicht in den Statuten geregelt / umfasst sind und unter die Regularien der Öffentlichkeit fallen.

Da unser rechtlicher Rahmen im Zuge unserer Statuten in Bezug auf Cryptowährungen, Blockchain, digitaler Werte, etc. recht breit gefasst ist, können und sollen wir sogar alles rund um diese Themen erforschen und ausprobieren.

 

V. Versicherung & Schlichtungsstelle

Der Verein Crypto-Kult verfügt derzeit über eine Haftpflichtversicherung. Nicht nur für den Vorstand, sondern für alle Vereinsmitglieder.

Vereinsinterne Angelegenheiten (Unstimmigkeiten) werden sowieso über eine einzurichtende Schlichtungsstelle geregelt.

 

Verein Crypto-Kult, Triesterstraße 162,8020 Graz
Fassung vom 01.01.2021